§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Ralf Hagendorn (im folgenden "RH" genannt). Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns.
1.2 Andere Bedingungen als diese gelten nicht. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde unser schriftliches Angebot schriftlich angenommen hat oder wenn wir eine Bestellung des Kunden annehmen oder ausführen.
1.4 Für bestimmte Dienstleistungen (insbesondere Update-, Support-, Fullmanagedvereinbarungen) gelten zusätzlich besondere Vertragsbedingungen.


§ 2 Leistungsumfang

2.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Preislisten und Werbeunterlagen unverbindlich, stellen Angaben zu technischen Daten in unseren Werbeunterlagen nur ungefähre Werte dar und sind in solchen Unterlagen enthaltene Angaben nur unverbindliche Beispiele und keine Zusicherung von Eigenschaften.
2.2 Im Rahmen der Installation sind wir berechtigt, die Spezifikation einzelner an den Kunden gelieferter Komponenten zu ändern, soweit diese Änderungen zweckmäßig und dem Kunden zumutbar sind.
2.3 Die von uns geschuldete Leistung bei Erstellung von Internet-Sicherheitslösungen zielt darauf, das Eindringen durch unbefugte Dritte in das Datennetz des Kunden nach dem zum Zeitpunkt unserer Leistungserbringung gültigen Stand der Technik zu erschweren. Eine 100%ige Sicherheit vor dem Eindringen Dritter in das Datennetz des Kunden kann nach dem Stand der Technik nicht geleistet werden. Leistungsinhalt ist daher nicht die Verhinderung des Eindringens von unbefugten Dritten in das System des Kunden, sondern lediglich die Erschwerung des Eindringens.
2.4 Auf Wunsch des Kunden weisen wir ihn bzw. seine Mitarbeiter in die Benutzung der gelieferten und installierten Systeme ein. Soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind Einweisung und Schulung nicht im Preis für Installation und Lieferung enthalten, sondern vom Kunden gesondert zu vergüten.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließen die Preise Zölle, Abgaben, Transport, Verpackung und Versicherung nicht ein.
3.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten ab Vertragsschluss verbindlich. Danach sind wir berechtigt, Kostensteigerungen dem Kunden unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3.3 Die Lieferung von Hardwarekomponenten sowie Produkten, bei denen wir als Wiederverkäufer auftreten, erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Die Lieferung von eigenen Softwarekomponenten ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen betreffend sonstige Leistungen (zum Beispiel Installation, Beratung) sind je zur Hälfte bei Auftragsbestätigung/Arbeitsbeginn und nach Leistungserbringung/Abnahme fällig.
3.4 Alle Zahlungen sind frei von Bankspesen oder sonstigen Abzügen auf unser in der Rechnung bezeichnetes Konto zu leisten.
3.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von sieben Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte unsererseits bleiben unberührt.
3.6 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 4 Lieferung, Installation und Betrieb

4.1 Angegebene Termine und Fristen für unsere Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Ausführung der Lieferung oder Leistung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu beschaffenden Informationen und Unterlagen beigebracht hat. Unterbliebene Mitwirkungshandlungen sowie Änderungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verschiebung der Termine bzw. Verlängerung der Fristen.
4.2 Unabwendbare Ereignisse (zum Beispiel Krieg, Ausfall von Datenübertragungsverbindungen, Streik) sowie alle sonstigen von uns nicht zu vertretenden Störungen oder Einwirkungen entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Liefer- und Leistungspflicht. Fristen und Termine werden hierdurch in angemessenem Umfang verlängert. Soweit die Verzögerung dem Kunden unter angemessener Berücksichtigung unserer Belange nicht mehr zuzumuten ist, ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt für einen Rücktritt durch uns.
4.3 Verzögert sich die Installation, weil Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben und hat der Kunde dies zu vertreten, so hat er uns durch die Verspätung der Installation entstehende zusätzliche Kosten (zum Beispiel Fahrtkosten für vergebliche Anfahrten) zu ersetzen.
4.4 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
4.5 Der Kunde hat Hard- und Software-Komponenten unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die gelieferten Gegenstände als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren.


§ 5 Mitwirkungspflichten

5.1 Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Installation der von uns gelieferten Hard- und Software-Komponenten verpflichtet. Soweit für die Installation erforderlich, hat der Kunde Änderungen in der Hard- bzw. Softwareumgebung vorzunehmen. Während erforderlicher Testläufe und während des Abnahmetests ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderung der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner ggf. erforderliche Testdaten zur Verfügung.
5.2 Soweit wir dem Kunden vor Abschluss der Installation Entwürfe, Programm-Testversionen oder ähnliches vorlegen, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf Besonderheiten seiner Systeme zu prüfen und uns auf daraus möglicherweise entstehende Probleme hinzuweisen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind bereits zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie erkennbar sind.


§ 6 Abnahme

6.1 Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die Abnahme durchzuführen.
6.2 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
6.3 Auch ohne förmliche Abnahme gelten unsere Lieferungen und Leistungen, soweit sie im Wesentlichen funktionstüchtig sind, spätestens mit Ingebrauchnahme durch den Kunden als abgenommen.


§ 7 Gewährleistung

7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen vor.
7.2 Wir leisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Gegenstände und erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern, und dass etwa zugesicherte Eigenschaften vorhanden sind.

Für Verschleiß und Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage- oder Bedienungsanweisung verursacht wurden, leisten wir keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei Eingriffen oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritte, es sei denn, er weist nach, dass der von ihm geltend gemachte Mangel dadurch nicht verursacht worden ist.
7.3 Fehler der Internet-Sicherheitslösung können nach dem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls es Dritten gelingen sollte, in das Datennetz des Kunden einzudringen, stellt dies nicht notwendigerweise einen Fehler dar, da unsere geschuldete Leistung lediglich in der Erschwerung des Eindringens Dritter in das Datennetz des Kunden besteht.
7.4 Mängel hat uns der Kunde schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Wir leisten – nach unserer Wahl - Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung und übernehmen die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Der Kunde hat uns die Untersuchung und Nachbesserung der beanstandeten Ware unverzüglich zu ermöglichen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Wenn mehrere Gegenstände zu liefern oder Leistungen zu erbringen sind, kann Rückgängigmachung des Vertrags nur hinsichtlich der mangelhaften Gegenstände bzw. Leistungen verlangt werden, es sei denn, die Gegenstände bzw. Leistungen sind als zusammengehörend verkauft worden. Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
7.5 Der Kunde ist zur Selbstbeseitigung etwaiger Mängel - auch durch von ihm beauftragte Dritte - nicht befugt.
7.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme.
7.7 Den durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Aufwand und die verursachten Kosten trägt der Kunde.


§ 8 Haftung

RH haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern:
8.1 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden haftet RH nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit der Schaden nicht durch leitende Angestellte oder Organe verursacht wurde oder wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
8.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder wenn ein Fall des Verzuges oder einer von RH zu vertretenden Unmöglichkeit vorliegt. Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.4 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, anfänglicher Unmöglichkeit oder der während des Verzuges eintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.5 Die Haftung für einen von RH zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der auch eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Benutzer seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte, mindestens jedoch einmal täglich.
8.6 Für Drittanbieter, für die RH Leistungen/Produkte anbietet oder vermittelnd tätig wird, übernimmt RH generell keine Haftung und verweist an den Anbieter. Die Bedingungen in den Software Right-to-Use-License Agreements der jeweiligen Anbieter/Hersteller finden Anwendung.
8.7 Für alle unter 8.1 bis 8.6 aufgeführten Fälle gilt:
Ist eine Haftungsbegrenzung nach gültigem Deutschen Recht zulässig, so haftet RH in Höhe des 10-fachen Bestellwertes des betreffenden Produktes, max. jedoch mit EUR 50.000,-. Sollte eine Haftungsbegrenzung nicht zulässig sein, so haftet RH maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen.


§ 9 Lizenz zur Nutzung der Programme

9.1 Der Kunde erhält ab Zur Verfügungstellung der Software und Zahlung der Vergütung das nichtausschließliche Recht zur Nutzung der zur Internet-Sicherheitslösung gelieferten Hard- und Software im vereinbarten Umfang.
9.2 Der Kunde darf die Software oder Teile davon nicht weiterveräußern, an Dritte überlassen oder Unterlizenzen erteilen.
9.3 Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung des Programms notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf die eingesetzte Hardware. Darüber hinaus darf der Kunde eine Sicherungskopie anfertigen, die nicht weitergegeben werden darf.

9.4 Änderungen an der Software darf der Kunde nur nach unserer zuvor erteilten schriftlichen Zustimmung vornehmen.
9.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe bzw. Zugängigmachung des Quellcodes.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass sämtliche Rechte von uns, beziehungsweise anderer Lizenzgeber, gewahrt bleiben. Er wird seinen Mitarbeitern und sonstigen Personen, die Zugang zum System haben, entsprechende Anweisungen erteilen und Vereinbarungen treffen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
9.7 Der Kunde (z.B. Endanwender, Wiederverkäufer, Reseller, Distributor, etc.) haftet dafür, dass die jeweils gültigen Produkt Lizenzbedingungen der RH sowie anderer Lizenzgeber eingehalten werden.
Handelt der Kunde der Regelung der Lizenzbestimmungen zuwider, so unterliegt dieser, unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche, einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 25.000,00 pro Verstoß.
9.8 Es gelten des Weiteren die jeweils aktuellen Lizenzbedingungen.


§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, Informationen über alle Hard- und Software-Komponenten, unserer Internet-Sicherheitslösungen sowie schriftliche und mündliche Informationen über unsere Geschäftstätigkeit, die er im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erlangt, geheim zuhalten und alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen und Unterlagen vor unberechtigter Weiterleitung, Wiedergabe oder Gebrauch zu treffen.
10.2 Für die Einhaltung sämtlicher datenschutz- und betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen in seinem Betrieb ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.


§ 11 Abtretung

Die Abtretung sämtlicher Ansprüche des Kunden gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


§ 12 Sonstiges

RH ist dazu berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen und die Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Hauptsitz von RH / Deutschland.

Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden stattdessen an seinem Sitz zu verklagen.

(Stand 01.01.2010)